Was für Kosten kommen auf mich zu ? Preise nach Fahrerlaubnisklassen aufgeteilt !
Unsere aktuellen Preislisten gültig ab 01.01.2024
– Klasse B
–Umschreibung der Fahrerlaubnis / Wiedererteilung, Fahrschulwechsel
Wenn Du oder Deine Eltern Fragen zu den verschiedenen Klassen habt, ruft gerne an (Kontakt).
Wie melde ich mich an ?
Du kannst dich anmelden über über das Online-Formular oder komm persönlich vorbei zur Obertorstraße 51 in Esslingen.
Unterricht - Wann ist Theorie?
Terminkalender-Theorie
Fahrstunden
Fahrstunden nach Vereinbarung – Termine für praktische Fahrstunden stimmst Du direkt mit deinem Fahrlehrer ab.
Ferienkurse - schnell Führerschein machen
Du hast es eilig? Du möchtest die Ferienzeit sinnvoll nutzen zum Üben und Lernen? In der Ferienzeit kannst Du Intensiv-Kurse für den Theoretischen Teil deiner Fahrausbildung belegen. Wie z.B. den Grundstoff der Klasse B sowie den Zusatzstoff der Klasse B, oder den Grundstoff der Klasse AM, A1. A2, A. Die Anzahl der Teilnehmer ist begrenzt ! Sicher Dir jetzt deinen Platz. Die Fahrschule Klauser behält sich das Recht vor, bei nicht erreichen der Mindestteilnehmer von 5 Schüler, den Kurs an einem Alternativtermin durchführer zu können.
Ferienkurse 2023
Ferienkurs in den Faschingsferien 2024 (10.Februar 2024 bis 17.Februar 2024)
Ferienkurs in den Osterferien 2024 (23.März 2024 bis 03.April 2024)
Ferienkurs in den Pfingstferien 2024 (21.Mai2024 bis 29.Mai 2024)
Ferienkurs in den Sommerferien I 2024 (25.Juli 2024 bis 01.August 2024)
Ferienkurs in den Sommerferien II 2024 (31.August 2024 bis 07.September 2024)
Intensivkurs Theorie Herbstferien 2024 ( 25.Oktober.2024 bis 06.November 2024)
Ferienkurs in den Weihnachtsferien 2024 (20.Dezember 2024 bis 31.Dezember 2024)
Wie stelle ich den Antrag auf Fahrerlaubnis? (Erstantrag + Erweiterung Fahrerlaubnis)
Achtung: Für „Begleitetes Fahren ab 17“ gibt es eine gesonderte Anleitung in den FAQ
Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis bei Ersterteilung / Erweiterung
Der Antrag ist persönlich über das zuständige Bürgeramt: Link für Onlineterminvergabe !
(Beblingerstrasse 1-3, 73728 Esslingen ) zu stellen.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis: Antrag Ersterteilung / Erweitung Führerschein
- Personalausweis oder Reisepass
- 1 biometrisches Lichtbild in der
Größe von 35 x 45 mm, im Hochformat, ohne Rand - Einzahlungsbeleg über die Bearbeitungsgebühr für die Ersterteilung / Erweiterung / Umschreibung
- Nachweis Ausbildung in Erster Hilfe (unbefristet gültig)
- Sehtestbescheinigung (Bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
Gebühren der Fahrerlaubnisbehörde (bei Antragstellung zu entrichten):
- Ersterteilung Klassen AM, L und T 38,80 €
- Ersterteilung/Umschreibung Drittstaat ( mit Probezeit ) sowie alle anderen Klassen: 39,60 €
- Umschreibung Drittstaat ( ohne Probezeit ) 38,30 €
- Erweiterung: 38,80 €
- Hinzu kommen die anfallenden Gebühren beim Bürgeramt in Höhe von 5,10 €
Die IBAN des Sammelkontos für Führerscheinbareinzahlungen oder Online-Überweisungen lautet:
Landratsam Esslingen IBAN: DE 72 6115 0020 0000 1650 00
Bitte beachten:
Es ist für die Bearbeitung Deines Antrags auf Erteilung einer Fahrerlaubnis unerlässlich, dass Du diese Dinge sehr schnell besorgst und den Antrag beim Bürgeramt einreichst. Es vergehen in der Regel etwa 6 – 8 Wochen bis wir über den eingegangenen Antrag von der Führerscheinstelle Esslingen benachrichtigt werden.
Erst mit dieser Benachrichtigung kannst Du zu Deiner Theorie-Prüfung zugelassen werden. Gerne sind wir Dir beim stellen deines Antrages behilflich um unnötige Wartezeiten zu vermeiden.
Begleitetes Fahren ab 17 - wie stelle ich den Antrag?
Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis für Begleitetes Fahren ab 17
Der Antrag ist persönlich über das zuständige Bürgeramt: Link für Onlineterminvergabe !
(Beblingerstrasse 1-3, 73728 Esslingen ) zu stellen.
Voraussetzungen:
- Sie sind mindestens 16 1/2 Jahre alt.
- Sie müssen mindestens eine Begleitperson benennen, die folgende Voraussetzungen erfüllt:
- mindestens 30 Jahre alt
- seit den letzten 5 Jahren ununterbrochen im Besitz der Klasse B (PKW) oder einer entsprechenden deutschen oder EU-/EWR-Fahrerlaubnis und
- nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister zum Zeitpunkt der Beantragung der Prüfbescheinigung oder der nachträglichen Benennung als Begleitperson
Was gibt es zu beachten?
- Mit Vollendung des 17. Lebensjahres erhalten Sie die Prüfungsbescheinigung.
- Sie dürfen nur mit einer Begleitperson und nur im Inland und in Österreich fahren.
- Der Führerschein wird Ihnen nach erreichen des Mindestalters postalisch zugesandt, sofern Sie nicht bereits im Besitz eines Führerscheins für die Klassen AM, A1, L oder T sind.
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
- Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis: Antrag Ersterteilung / Erweiterung
- Reisepass oder Personalausweis.
- 1 biometrisches Lichtbild in der Größe von 35 x 45 mm,
- Sehtestbescheinigung (Bei Antragsstellung nicht älter als 2 Jahre).
- Bisherigen Führerschein, falls Sie bereits einen besitzen.
- Nachweis Ausbildung in Erster Hilfe (unbefristet gültig, sofern sie nicht bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klassen AM, L, T oder A1 sind).
- Einzahlungsbeleg über die Bearbeitungsgebühr für die Ersterteilung / Erweiterung sowie die Bearbeitungsgebühr für die Begleitperson
- Begleitperson(en)
- Sie müssen mindestens eine Begleitperson benennen, Sie können aber auch mehrere benennen.
- Für jede Begleitperson muss das Formblatt ausgefüllt werden:–> Formblatt
- Bitte lesen Sie die Ausführungen in diesem Formblatt genau durch und bringen Sie die geforderten Unterlagen zu den Begleitpersonen zur Antragstellung mit.
- Gebühren der Fahrerlaubnisbehörde (bei Antragstellung zu entrichten):
- Die nachfolgenden Gebühren berücksichtigen nur den Regelfall (Beantraung ausschließlich der Klasse B).
- Bearbeitungsgebühr mit Probezeit 39,60 €
- Bearbeitungsgebühr ohne Probezeit (nur falls Klasse A1 vorhanden) 37,50 €
- zuzüglich 21,00 € (einschließlich der Überprüfung einer Begleitperson)
- Für jede weitere Begleitperson erhöht sich die Gebühr zusätzlich um jeweils
- 13,30 €.
- Hinzu kommen die anfallenden Gebühren beim Bürgeramt in Höhe
- von 5,10 € sowie 1€ für jeden Begleiter
Die IBAN des Sammelkontos für Führerscheinbareinzahlungen oder Online-Überweisungen lautet:
Landratsam Esslingen IBAN: DE 72 6115 0020 0000 1650 00
Bitte beachten:
Es ist für die Bearbeitung Deines Antrags auf Erteilung einer Fahrerlaubnis unerlässlich, dass Du diese Dinge sehr schnell besorgst und den Antrag beim Bürgeramt einreichst. Es vergehen in der Regel etwa 6 – 8 Wochen bis wir über den eingegangenen Antrag von der Führerscheinstelle Esslingen benachrichtigt werden.
Erst mit dieser Benachrichtigung kannst Du zu Deiner Theorie-Prüfung zugelassen werden. Gerne sind wir Dir beim stellen deines Antrages behilflich um unnötige Wartezeiten zu vermeiden.
Welche Führerscheine gibt es? (Führerscheinklassen)
Was für Führerscheinklassen gibt es? Das erfährst Du auf der Website vom Fahrlehrerverband Badenwürtemberg
Häufige Fragen zur Schlüsselzahl 196
Welche Voraussetztungen müssen erfüllt sein ?
Mindestalter 25 Jahre und seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Klass B.
Wann ist die Verordnung über die Schlüsselzahl 196 in Kraft getreten ?
Die Verordnung wurde am 30.12.2019 veröffentlich und ist am 31.12.2019 in Kraft getreten.
Ab wann dürfen die Schulungen durchgeführt werden ?
Jeder Zeit, da die Verordnung in Kraft ist.
Wer führt Schulungen durch ?
Nur Fahrschulen mit der Fahrschulerlaubnis der Klasse A.
Muss man einen formellen Antrag vor Beginn der Schulung bei der Behörde stellen ?
Gemäß der Verordnung ist beim Antrag auf Eintragung der Schlüsselzahl 196 in die Klasse B vor deren Eintragung der Nachweis einer Fahrerschulung beizubringen.
Werden eine Sehtestbescheinigung und/ oder eine erste Hilfe Bescheinigung benötigt ?
da es sich nicht um eine Erweiterung, sondern lediglich um eine Ausweitung einer bestehenden Fahrerlaubnis handelt, werden kein Sehtest und kein Erste Hilfe Kurs benötigt.
Welche Theorieausbildung ist erforderlich ?
Ja, es muss der komplette klassenspezifischen Theorieunterricht der Motorradklassen besucht werden.
Dürfen in der Ausbildung Automatikfahrzeuge verwendet werden ?
Ja.
Welche Dauer muss die praktische Schulung umfassen ?
Es müssen 5 Unterrichtseinheiten a 90 Minuten durchgeführt werden.
Welche Inhalte muss die praktische Schulung beinhalten ?
Fahrzeugbeherrschung ( Grundfahraufgaben: Slalom fahren, Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung, Ausweichen ohne Bremsen, Ausweichen nach Bremsen, Stop and Go, Kreisfahrt, fahren mit Schrittgeschwindigkeit).
Außerortsfahren (Bundes oder Landstraßen, Kraftfahrstraße oder Autobahn).
Was wenn die mindestens 5 Doppelstunden in der Schulung nicht ausreichen ?
Die in der Verordnung vorgegebenen 5 Doppelstunden sind eine “ Mindestanzahl „. Ist nach deren Durchführung die Schulung nicht abgeschlossen, müssen weitere Übungsfahrten erfolgen. Ansonsten darf der Fahrlehrer die Bescheinigung nicht ausstellen.
Was kostet die “ Schulung “ ?
Für die Schulung ist ein Pauschalbetrag von 750 Euro vorgesehen. Dieser beinhaltet den vorgeschriebenen Mindestunterricht in der Theorie, sowie die 5 Doppelstunden praktische Schulung.
Was ist wenn die “ Mindestanzahl “ von 5 Doppelstunden nicht ausreicht ?
Sollte nach Abschluss der „Mindestanzahl“ noch weitere Übungsstunden nötig sein werden diese mit 70 Euro a 45 Minuten ( inkl.19% MwST.) in Rechnung gestellt.